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Ihr ambulanter Pflegedienst im Ruhrgebiet.

Wir sind ein Familienunternehmen im Bereich der ambulanten Pflege und stehen Ihnen im Alltag zur Seite, um Sie zu entlasten.

Wir möchten unseren Patienten das Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit geben. Unser Anspruch ist es, Ihnen die bestmögliche Pflege zu bieten und Ihre Ängste und Bedenken ernst zu nehmen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Alltag erleichtern.

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VITAM Ambulanter Pflegedienst GmbH

Schonnebeckhöfe 221
45327 Essen

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Goldener Ring gGmbH

Hindenburgstraße 34
58095 Hagen

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Mainstraße 1
45478 Mülheim an der Ruhr

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Unser Angebot für Sie.

Grundpflege & Behandlungspflege nach SGB XI & SGB V

Als Angehöriger einer pflegebedürftigen Person möchten Sie sicher sein, dass Ihr geliebter Mensch in den besten Händen ist. Wir sind erfahren im Verabreichen, Richten und Überwachen von Medikamenten und stellen sicher, dass Ihr Angehöriger immer die richtige Dosis zur richtigen Zeit erhält. Wir kümmern uns auch um die Anwendung von Kompressionsstrümpfen und -verbänden und die Kontrolle des Blutzuckerspiegels. Auch in der Wundversorgung sind wir erfahren und können Katheterisierungen und Injektionen sicher und schmerzfrei durchführen. Unsere SPK Versorgung garantiert Ihnen eine hohe Qualität und eine individuelle Betreuung.

Urlaubspflege, Ersatzpflege oder Vertretungspflege

Wir bieten Verhinderungspflege an, damit Sie sich auch in Ihrer Freizeit oder im Krankheitsfall keine Sorgen um die Pflege Ihrer Angehörigen machen müssen. Unsere qualifizierten Pflegekräfte übernehmen die Betreuung, sodass Sie unbesorgt Ihren Urlaub genießen oder sich auf den Weg der Genesung machen können.

Unterstützung im Alltag

Wir unterstützen unsere Patienten nicht nur in medizinischen Angelegenheiten, sondern auch im Alltag. Dazu gehören hauswirtschaftliche Versorgung, Einkaufen sowie Arztbegleitungen. Wir sind da, um Ihnen das Leben zu erleichtern und Ihnen eine zuverlässige Unterstützung im Alltag zu bieten.

Beratung für Angehörige und Patienten

Wir bieten pflegenden Angehörigen und Patienten eine unverbindliche Beratung an. Hier können Sie Ihre Fragen und Anliegen besprechen und erhalten individuelle Lösungen und Unterstützung für Ihre Pflege- und Betreuungsbedürfnisse.

Das Vitam-Team

Unser Team geht engagiert auf alle Herausforderungen und Bedürfnisse der Patienten ein und sorgt dafür, dass diese sich geborgen und gut betreut fühlen. Durch ihre fachliche Kompetenz und ihr Einfühlungsvermögen leisten unsere Pflegekräfte einen wertvollen Beitrag zur Gesundheit ihrer Patienten. Man spürt, dass sie ihre Arbeit mit Leidenschaft und Hingabe ausüben und dass es ihnen ein Anliegen ist, die bestmögliche Pflege zu bieten.

Kurz gesagt, es ist ein Team aus coolen, sympathischen und aufgeschlossenen Pflegekräften .

Q&A
Häufig gestellte Fragen

An wen wende ich mich, wenn die Eltern/Kinder plötzlich Pflegebedürftig werden?

  1. Hausarzt oder Facharzt:
    Beginnen Sie mit einem Besuch bei einem Arzt, um die Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern festzustellen und eine angemessene Behandlung und Pflege zu planen.
  2. Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung:
    Wenn die Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern so akut ist, dass sie sofort medizinische Versorgung benötigen, sollten Sie sich an das nächstgelegene Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung wenden.
  3. Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung:
    In vielen Ländern gibt es Pflegestützpunkte oder Pflegeberatungsstellen. Dort erhalten Sie Informationen über Pflegedienste, finanzielle Unterstützung und Pflegeleistungen in Ihrer Region.
  4. Sozialamt:
    Je nach den finanziellen Verhältnissen Ihrer Eltern kann es sinnvoll sein, sich an das Sozialamt zu wenden, um Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegewohngeld zu erhalten.
  5. Pflegekassen:
    In Ländern mit einer Pflegeversicherung sollten Sie sich an die örtliche Pflegekasse wenden, um Leistungen zu beantragen und Informationen zur Pflegeversicherung zu erhalten.
  6. Anwalt oder Notar:
    In einigen Fällen kann es ratsam sein, einen Anwalt oder Notar zu konsultieren, insbesondere wenn es um rechtliche Angelegenheiten wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder die Organisation des Erbes geht.
  7. Pflegedienste:
    Recherchieren Sie nach Pflegediensten und informieren Sie sich über deren Dienstleistungen und Kosten. Ein Pflegedienst kann bei der häuslichen Pflege Ihrer Eltern unterstützen.
  8. Unterstützungsgruppen:
    Es gibt oft lokale Unterstützungsgruppen oder Selbsthilfegruppen für Angehörige von Pflegebedürftigen. Dort können Sie Erfahrungen austauschen und emotionalen Rückhalt finden.
  9. Krankenkasse:
    Fragen Sie bei der Krankenkasse Ihrer Eltern nach, ob sie spezielle Programme oder Unterstützung für Pflegebedürftige anbieten.
  10. Finanzberater:
    Wenn Sie Fragen zur Finanzierung der Pflege haben, kann es hilfreich sein, einen Finanzberater oder Steuerberater zu konsultieren, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

Denken Sie daran, dass die genauen Schritte und Stellen, an die Sie sich wenden sollten, von Ihrem Wohnort und den individuellen Bedürfnissen Ihrer Eltern abhängen können. Es ist wichtig, sich frühzeitig um die Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern zu kümmern, um die bestmögliche Versorgung und Unterstützung sicherzustellen

Wer kommt für die Kosten der Pflege auf?

  1. Pflegeberater oder Pflegedienste:
    Viele Pflegedienste haben Pflegeberater, die Sie bei der Beantragung eines Pflegegrades unterstützen können. Sie können Ihnen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und der Formulierung Ihrer Bedürfnisse und Einschränkungen helfen.
  2. Hausarzt oder Fachärzte:
    Ihr Hausarzt oder spezialisierte Ärzte können medizinische Berichte und Gutachten erstellen, die für den Antrag auf einen Pflegegrad erforderlich sind. Sie können auch Ihre Pflegebedürftigkeit dokumentieren.
  3. Pflegestützpunkt oder Pflegeberatung:
    Pflegestützpunkte bieten in der Regel Unterstützung bei der Antragstellung für Pflegegrade. Sie können Informationen bereitstellen, Fragen beantworten und bei der Zusammenstellung der notwendigen Dokumente helfen.
  4. Sozialamt:
    In einigen Ländern und Regionen bieten Sozialämter Unterstützung bei der Antragstellung für Pflegegrade an. Sie können Informationen über finanzielle Unterstützung und Leistungen geben.
  5. Angehörige oder Freunde:
    Oft können auch Familienmitglieder oder enge Freunde bei der Antragstellung behilflich sein, indem sie bei der Dokumentation der Pflegebedürftigkeit und dem Ausfüllen der Antragsformulare unterstützen.
  6. Online-Ressourcen:
    In vielen Ländern gibt es Online-Portale und Websites, auf denen Sie Informationen zur Beantragung eines Pflegegrades finden. Diese können Ihnen bei der Vorbereitung auf den Antrag helfen.
  7. Selbsthilfegruppen:
    Es gibt Selbsthilfegruppen und Organisationen, die sich auf Pflege und Pflegegrade spezialisiert haben. Sie können Erfahrungen teilen und praktische Tipps für die Antragstellung bieten.

Es ist ratsam, frühzeitig Unterstützung zu suchen, da der Antragsprozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Gutachten sorgfältig vorbereiten, um die Chancen auf die Gewährung des richtigen Pflegegrades zu erhöhen.

Was sind die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad?

Die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad können von Land zu Land unterschiedlich sein. Ich werde die allgemeinen Voraussetzungen auf Grundlage des deutschen Pflegeversicherungssystems (Stand bis September 2021) erläutern, aber beachten Sie, dass dies in anderen Ländern anders sein kann.

In Deutschland erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad auf Grundlage des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der in fünf Pflegegrade unterteilt ist (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5). Um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Pflegebedürftigkeit:
    Die Person muss aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen in ihrer Selbständigkeit oder Fähigkeit zur Selbstversorgung erheblich eingeschränkt sein.
  2. Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK):
    Der MDK führt eine Begutachtung durch, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dieses Gutachten berücksichtigt die körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie die Beeinträchtigungen im Alltag.
  3. Pflegebedarf:
    Es muss ein regelmäßiger und erheblicher Pflegebedarf bestehen. Dies umfasst Aktivitäten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
  4. Zeitaufwand:
    Der Zeitaufwand, den die Pflegeperson oder der Pflegedienst benötigt, um die erforderliche Pflege und Unterstützung zu erbringen, muss ausreichend hoch sein.
  5. Vorliegen von Pflegegradkriterien:
    Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens eines der folgenden Pflegegradkriterien erfüllen:
    Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
    Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kriterien und Verfahren zur Einstufung in Pflegegrade je nach Land und System variieren können. Wenn Sie oder Ihr Angehöriger eine Einstufung in einen Pflegegrad benötigen, sollten Sie sich an den zuständigen Pflegedienst oder die Pflegekasse wenden, um die spezifischen Anforderungen und den Antragsprozess zu erfahren.

Müssen die Eltern/Kinder des zu Pflegenden für die Kosten aufkommen?

Die Frage, ob Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das jeweilige Land, die finanzielle Situation der Familie und die gesetzlichen Bestimmungen.

In vielen Ländern gibt es Regelungen zur Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber ihren Eltern. Diese Regelungen variieren jedoch erheblich von Land zu Land und können auch von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sein. Im Allgemeinen sind Kinder in vielen Ländern verpflichtet, ihren bedürftigen Eltern finanzielle Unterstützung zu gewähren, wenn diese die notwendigen Mittel zur Selbstversorgung nicht aufbringen können. Dies wird oft als „Elternunterhalt” bezeichnet.

Die genauen Bestimmungen und Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt variieren jedoch erheblich. Sie können von Einkommens- und Vermögensgrenzen abhängen, und es können Ausnahmen für Kinder gelten, die selbst finanziell stark belastet sind oder sich in einer besonderen Situation befinden.

Um herauszufinden, ob und in welchem Umfang Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet sind, ist es ratsam, sich an einen Anwalt oder eine Rechtsberatungsstelle zu wenden, die sich auf Familienrecht und Sozialrecht spezialisiert hat. Sie können Ihnen Informationen über die geltenden Gesetze und Regelungen in Ihrer Region geben und Ihnen bei der Bewertung Ihrer spezifischen Situation helfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegekosten oft auch durch andere Mittel gedeckt werden können, wie Pflegeversicherungen, staatliche Leistungen und Sozialhilfe. Die Verpflichtung der Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt ist normalerweise eine letzte Maßnahme, wenn andere finanzielle Ressourcen nicht ausreichen.

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